allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 1.0.1. (25.08.2024)
Geltungsbereich
1.1 Für alle Leistungen von Jakl Energy, Oliver Jakl im Rahmen der Tätigkeit mit Bezug auf Energiegemeinschaften/ gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen jeglicher Art und den dahin einkehrenden Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Netzbetreiber, Staates Österreich, Dritte.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen Jakl Energie, Oliver Jakl und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kundschaft) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte.
1.3 Es gilt gegenüber der Kundschaft, die jeweils aktuelle Fassung unserer AGB, bei Vertragsabschluss.
1.4 Allfällige Zusatzvereinbarungen werden ausnahmslos in Schriftform vereinbart; dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
1.5 An offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler ist Jakl Energy, Oliver Jakl nicht gebunden.
1.6 Geschäftsbedingungen der Kundschaft oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
1.7 Jakl Energy, Oliver Jakl ist berechtigt, einen bestehenden Vertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen bzw. aufzuheben.Vertragsgegenstand
2.1 Alle Angebote sind unverbindlich
2.2 Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber der Kundschaft erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3 Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.
2.4 Die Kundschaft verpflichtet sich Jakl Energy, Oliver Jakl Änderungen über die Personendaten/ den Wohnsitz/ dem Netzbetreiber / den Netzzugangsdaten unverzüglich bekannt zu geben. Wenn bei Umzug / Abänderung der Daten der Kundschaft der Arbeitsaufwand deutlich steigt, kann Jakl Energy, Oliver Jakl die bestehenden Verträge beendigen.
2.5 Mitwirkungspflicht: Die Kundschaft ist verpflichtet, nach Erhalt von Informationen oder Anweisungen von Netzbetreibern, Energiegemeinschaften, gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen, staatlichen Stellen Österreichs oder Dritten im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv mitzuwirken. Ein Zeitraum von 14 Tagen gilt dabei als angemessener Zeitrahmen, um entsprechend zu handeln. Bei Nichteinhaltung dieser Pflicht behält sich Jakl Energy, Oliver Jakl, das Recht vor, bestehende Verträge mit der Kundschaft zu kündigen.
2.6 Schriftlich vereinbarte Termine sind wahrzunehmen, bzw. bei wichtigem Grund rechtzeitig persönlich abzusagen. Die Kundschaft hat die Pflicht sicherzustellen, dass diese Information fristgerecht (24 Stunden vor vereinbarten Termin) Herr Oliver Jakl erreicht. (Mail und telefonisches Gespräch gelten als sichergestellte Informationsweitergabe.
2.7 Maßgeblich sind die am Tag der Lieferung/Übergabe geltenden Listenpreise. Bei Preisen, denen offensichtlich eine Fehlkalkulation zu Grunde liegt, ist Jakl Energy, Oliver Jakl berechtigt, innerhalb der marktüblichen Preise eine Änderung vorzunehmen.
2.8 Die von Jakl Energy, Oliver Jak genannten Preise gelten abzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Kleinunternehmerregelung.Mitwirkungspflicht
3.1 Die Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald die Kundschaft alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss der Kundschaft erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kundschaft aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
3.2 Die Kundschaft ist verpflichtet, nach Erhalt von Informationen oder Anweisungen von Netzbetreibern, Energiegemeinschaften, gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen, staatlichen Stellen Österreichs oder Dritten im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv mitzuwirken. Ein Zeitraum von 14 Tagen gilt dabei als angemessener Zeitrahmen, um entsprechend zu handeln. Bei Nichteinhaltung dieser Pflicht behält sich Jakl Energy, Oliver Jakl, das Recht vor, bestehende Verträge mit der Kundschaft zu kündigen.
3.3 Kommt die Kundschaft dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – die erbrachte Leistung nicht mangelhaft.
3.4 Die Kundschaft hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf die Kosten der Kundschaft zu veranlassen. Auf diese wird im Rahmen des Vertragsabschlusses hingewiesen, sofern nicht Kundschaft darauf verzichtet hat oder die Kundschaft aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
3.5 Die Kundschaft ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten
3.6 Die Kundschaft hat für jeden geplanten, in die Energiegemeinschaft/ gemeinschaftliche Erzeugungsanlage einzubringenden, Zählpunkt (Einspeise wie auch Bezug) die Vollmacht bzw. die 2. Seite der Vollmacht von jedem Ansprechpartner für den Zählpunkt bei den Netzbetreiber einzuholen. Des Weiteren ist die komplette Zählpunktnummer für jeden Zählpunkt Jakl Energy, Oliver Jakl mitzuteilen.Leistungsausführung
4.1 Jakl Energy, Oliver Jakl ist dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche der Kundschaft zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen/regulatorischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Nachträgliche Änderungen wie auch Erweiterungswünsche werden zusätzlich bepreist.
4.2 Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen ZeitraumLeistungsfristen und Termine
5.1 Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von Jakl Energy, Oliver Jakl nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht der Kundschaft auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen, die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.
5.2 Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch die Kundschaft zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten dieser AGB, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.
5.3 Unternehmerischen Kundschaften gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
5.4 Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch Jakl Energy, Oliver Jakl steht der Kundschaft ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.Geistiges Eigentum
6.1 Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von Jakl Energy, Oliver Jakl beigestellt oder durch einen Beitrag entstanden sind, bleiben das geistige Eigentum von Jakl Energy, Oliver Jakl.
6.2 Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, primär die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und zur Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
6.3 Die Kundschaft verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihr aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüberGewährleistung
7.1 Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist für erbrachte Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe.
7.2 Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn die Kundschaft die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
7.3 Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt die Kundschaft dem mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.
7.4 Behebungen eines von der Kundschaft behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses behauptenden Mangels dar.
7.5 Zur Mängelbehebung ist Jakl Energy, Oliver Jakl seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
7.6 Sind die Mängelbehauptungen der Kundschaft unberechtigt, ist die Kundschaft verpflichtet, die entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
7.7 Die unternehmerische Kundschaft hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
7.8 Mängel am Liefergegenstand, die die Kundschaft bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens 2 Tage nach Übergabe an Jakl Energy, Oliver Jakl schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden.
7.9 Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
7.10 Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Liefergegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenbehebung erschwert oder verhindert wird, ist von der Kundschaft unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
7.11 Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen der Kundschaft hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.
7.12 Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den Jakl Energy, Oliver Jakl im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil die Kundschaft den Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
7.13 Der Kundschaft triftt die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch Jakl Energy, Oliver Jakl zu ermöglichen.
7.14 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Anschluss u.ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.
7.15 Die Kundschaft ist nicht berechtigt, während der Garantiezeit Änderungen oder Ausbesserungen an von Jakl Energy, Oliver Jakl gelieferten Waren/Servicen durchzuführen. Ansonsten verwirkt die Kundschaft das Recht auf Garantie.
7.16 Die Garantie erlischt, wenn Schäden durch übergemäße Beanspruchung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten oder schädliche chemische oder elektrische Einflüsse auftreten/ Instandsetzungsarbeiten oder anderweitige Manipulationen von Personen ohne unseren Auftrag durchgeführt werden / der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen sein sollte, sich in Zahlungsverzug befindet.
7.17 Zur Geltendmachung von Mängeln sind schriftliche Mängelrügen erforderlich, und zwar bei offenen Mängeln unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Warenerhalt; bei verborgenen Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach deren Entdeckung. Die Gewährleistungsrechte der Kundschaft wird hinsichtlich der freien Wahl zwischen Preisminderung oder Wandel dahingehend ausgeschlossen, dass primär Besserung zu erfolgen hat. Sollte dies nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht angebracht sein erfolgt Preisminderung. Nur wenn der Mangel nicht zumutbar und Besserung nicht möglich ist, erfolgt Wandlung. Für Verbrauchergeschäfte gilt hingegen das Konsumentenschutzgesetz.Haftung
8.1 Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haftet Jakl Energy, Oliver Jakl bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.2 Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch Jakl Energy, Oliver Jakl abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
8.3 Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
8.4 Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kundschaften sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahre gerichtlich geltend zu machen.
8.5 Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese der Kundschaft ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit der Kundschaft zufügen.
8.6 Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Nichtbefolgen von Bedienungs- / Hinweis- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Betreuung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Betreungen sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Betreung übernommen haben.
8.7 Wenn und soweit die Kundschaft für Schäden, für die Jakl Energy, Oliver Jakl haftet, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich die Kundschaft zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich die Haftung von Jakl Energy, Oliver Jakl insoweit auf die Nachteile, die der Kundshcaft durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen.
8.8 Jegliche Haftung entfällt für Schäden / Verzögerungen / Einkunftsausfälle die nicht direkt auf Jakl Energy, Oliver Jakl zurückfürbar sind. Nicht direkt auf Jakl Energy, Oliver Jakl sind zum Beispiel, aber nicht ausschließlich: Verletzung der Mitwirkungspflicht, höhere Gewalt, Datenvermittlungen von Dritten (Netzbetreiber und ähnliche benötigte).Salvatorische Klausel
9.1 Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
9.2 Jakl Energy, Oliver Jakl wie ebenso der (unternehmerische) Kundschaft verpflichten uns jetzt schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.Zahlungen
10.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig; falls nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag ohne Skontoabzug und in der Weise zu bezahlen, dass Jakl Energy, Oliver Jakl am Fälligkeitstag über den vollen Betrag verfügen können; die Kosten des Zahlungsverkehrs sind von der Kundschaft zu tragen.
10.2 Bei Zahlungsverzug ist Jakl Energy, Oliver Jakl berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 3 % über der jeweilig gültigen Bankrate, jedoch mindestens 10 % zuzüglich Mehrwertsteuer zu verrechnen.
10.3 Im Falle eines Zahlungsverzuges oder einer wesentlichen Verschlechterung der finanziellen Situation der Kundschaft, insbesondere im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages sowie die Ausführung anderer, etwa noch vorliegender Aufträge ganz oder teilweise auszusetzen oder abzulehnen.
10.4 Jakl Energy, Oliver Jakl ist jederzeit berechtigt, vor Absendung oder Übergabe von Waren auf Vorauszahlungen zu bestehen und behalten sich vor, Waren gegebenenfalls erst nach Erhalt einer Anzahlung bzw. Auszahlung oder von Sicherheiten auszuliefern.
10.5 Jakl Energy, Oliver Jakl ist nicht verpflichtet, fällige Forderungen vor Klagsführung einzumahnen. Für jeden wegen überfälliger Salden versendeten Brief ist Jakl Energy, Oliver Jakl berechtigt, einen Spesenbeitrag von € 10,00 zuzüglich Mehrwertsteuer zu verrechnen. Der Brief gilt als Belastungsnote. Im Falle einer Klagseinbringung ist Jakl Energy, Oliver Jakl berechtigt, sowohl vorprozessuale Kosten als auch Verzugszinsen in die Forderung zu inkludieren.
10.6 Die Kundschaft ist nicht zur Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen allfälliger Gegenansprüche berechtigt, es sei denn, solche wären von Jakl Energy, Oliver Jakl schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
10.7 Die Kundschaft ist keinesfalls berechtigt, von Jakl Energy, Oliver Jakl in Rechnung gestellten Forderungen Haftrücklässe oder ähnliches einzubehalten.
10.8 Auch bei nur teilweisem Zahlungsverzug werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen der Kundschaft Jakl Energy, Oliver Jakl gegenüber sofort fällig, auch wenn ein derartiger Terminverlust im Einzelfall nicht vereinbart worden ist.Allgemeines
11.1 Es gilt österreichisches Recht.
11.2 Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen
11.3 Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (Brauhausstraße 8/3/17, 2320 Schwechat).
11.4 Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat die Kundschaft Jakl Energy, Oliver Jakl umgehend