häufig gestellte Fragen

FAQ: frequently asked questions

  • In einer Energiegemeinschaft, wie auch in einer Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage, können alle Beteiligten profitieren. Das Wort Energiegemeinschaft steht im FAQ auch für die Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage.Der Energiepreis wird innerhalb der Energiegemeinschaft festgelegt. Daher kann der normale Nutzer von niedrigen Energiepreisen und dadurch niedrige Strompreise profitieren. Zeitgleich kann der Erzeuger überdurchschnittliche Einspeisetarife erhalten, da die Energie innerhalb der Gemeinschaft verkauft wird, bevor ein Dritter oder eine andere Firma als Mittelsmann fungiert und dadurch den Preis beeinflusst.

    Die Vorteile einer Energiegemeinschaft können jedoch nur während einer Überschussproduktion genutzt werden. Daher kann niemand sagen, ob einzelne Personen von der Gemeinschaft profitieren.
    Wenn als Erzeugungsanlage eine bzw. mehrere PV-Anlagen fungieren ist der Überschuss nur tagsüber vorhanden. Wenn die VerbraucherIn jedoch nur in der Nacht Strom benötigt, ergibt sich dadurch KEIN Vorteil.

  • Eine Energiegemeinschaft kann in 2 Kategorien aufgeteilt: Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG) und Bürger Energiegemeinschaft (BEG). Bei Beiden muss ein Verein bzw Genossenschaft, etc... bestehen um eine Energiegemeinschaft betreiben zu können.

    Der Unterschied ist bei einer EEG muss erneuerbare Energie genutzt werden. Des Weiteren muss eine Lokalität oder Regionalität der Erzeuger und der Verbraucher in der EEG gegeben sein. Dadurch kann auch ein reduziertes Netzentgelt, geringer Abgaben und geminderte Steuern zum Vorteil der EEG genutzt werden.

    Eine BEG kann über das gesamte österreichische Netzgebiet erstellt werden. Dadurch kann NICHT von einem reduzierten Netzentgelt, geringen Abgaben und geminderten Steuern profitiert werden.


  • Eine Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) kann ohne einen Verein, Genossenschaft, etc ... erstellt werden.

    Des Weiteren fallen innerhalb der GEA kein Netzentgelt, keine Abgaben und keine Steuern an.
    Für eine GEA muss der Erzeuger und der Verbraucher am selben Grundstück bzw. am selben Hausanschlusskasten angeschlossen sein.

    Besonders geeignet ist diese Form bei: Doppelhaushälften, manche Reihenhäuser, Zins-Miethäuser.

  • Jede Person kann selbstständig ohne Hilfe von Außen eine Energiegemeinschaft und eine Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage gründen.

    Die Recherche muss jedoch selbst betrieben werden. Von uns wurde/wird eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt. Damit kann jeder seine eigene Energiegemeinschaft oder gemeinschaftliche Erzeugungsanlage gründen und betreiben.

    Für eine Energiegmeinschaft wird jedglich ein Verein, Genossenschaft benötigt. Diese muss mindestens aus 2 Personen (natürliche oder juristische Person) bestehen.

  • Die Energiegemeinschaft bzw. die Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage wird durch einen Vertrag reglementiert. Solange mindestens ein Verbraucher und ein Erzeuger in der Gemeinschaft sind, bleibt die Energiegemeinschaft/Erzeugungsanlage unbefristet bestehen.

  • Die Anforderungen sind prinzipiell sehr gering:
    Eine Energiemeinschaft benötigt einen Verein, Genossenschaft,... Des Weiteren, wie auch bei einer Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage wird auch mindestens ein Verbraucher und ein Erzeuger benötigt.
    Beide Nutzer können durch eine natürliche Person aber auch durch ein Klein bis Mittel stämmiges Unternehmen sein.
    Beide Parteien müssen durch den Netzbetreiber einen Smart Meter verbaut haben und die Zählpunktnummern dieser bekannt sein. Dies sind die Mindestanforderungen. Zusätzlich empfehlen wir ein Mindestmaß an technologischen Verständnis bzw. Computerkenntnisse, da vieles durch Online-Plattformen abgewickelt werden muss.

  • Damit eine Energiegemeinschaft oder eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage abrechnen und Strom verkaufen kann, muss zumindest die Zählpunktnummer der Verbraucher und der (zukünftigen) Erzeuger definiert sein. Dafür ist der Netzbetreiber bzw. der Installationsbetrieb der Erzeugeranlage (z.B.: Photovoltaik) verantwortlich.

    Wenn diese Unterlagen vorhanden sind kann es 2-3 Monate dauern bis die Mitglieder einer Energiegemeinschaft / einer Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage davon profitieren.